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Betreuungsbüro Horst Huber
da- wo der Mensch zählt


Was ist Betreuung ?
Vormundschaftsgerichte können auf Antrag
eine Betreuung für Erwachsene Menschen
bestellen, die wegen einer geistigen oder
körperlichen Behinderung oder auch durch
eine psychische Krankheit nicht mehr in der
Lage sind, ihre eigenen Interessen und
Angelegenheiten wahrzunehmen.
Ein Berufsbetreuer hat die Aufgabe, den
Betroffenen in allen Lebensangelegenheiten
zu helfen und zu unterstützen, in denen er
Hilfe benötigt.
Er kümmert sich um die Bedürfnisse und
Wünsche der von ihm zu betreuenden Person.
Das Wohl der zu betreuenden Menschen steht im
Vordergrund seines Handelns als Berufsbetreuer
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