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Was ist Betreuung ?

Vormundschaftsgerichte können auf Antrag

eine Betreuung für Erwachsene Menschen

bestellen, die wegen einer geistigen oder

körperlichen Behinderung oder auch durch

eine psychische Krankheit nicht mehr in der

Lage sind, ihre eigenen Interessen und

Angelegenheiten wahrzunehmen.

Ein Berufsbetreuer hat die Aufgabe, den

Betroffenen in allen Lebensangelegenheiten

zu helfen und zu unterstützen, in denen er

Hilfe benötigt.

Er kümmert sich um die Bedürfnisse und

Wünsche der von ihm zu betreuenden Person.

Das Wohl der zu betreuenden Menschen steht im

Vordergrund seines Handelns als Berufsbetreuer 


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