
Betreuungsbüro Horst Huber
da- wo der Mensch zählt

Das "neue" Betreuungsgesetz:
Am 01.01.1992 ist das neue Betreuungsgesetz in Kraft getreten:
das alte Recht über Vormundschaft und Entmündigung Erwachsener
Menschen wurde damit vom Gesetzgeber aufgehoben.
Volljährige, betreute Menschen sind heute geschäftsfähig, dürfen heiraten
haben das Wahlrecht und können in eigenen Namen Verträge abschließen.
Ziel der Neuregelung der Betreuung ist es,
dass Betreute und Betreuer auf vertrauensvoller Weise zusammen arbeiten.
Die Betreuung wird auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt und spätestens
nach sieben Jahren auf Ihre Notwendigkeit hin neu überprüft.
Der Betreuer muss jährlich vor dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft
über seine Arbeit ablegen.