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Das "neue" Betreuungsgesetz:

Am 01.01.1992 ist das neue Betreuungsgesetz in Kraft getreten:

das alte Recht über Vormundschaft und Entmündigung Erwachsener

Menschen wurde damit vom Gesetzgeber aufgehoben.

Volljährige, betreute Menschen sind heute geschäftsfähig, dürfen heiraten

haben das Wahlrecht und können in eigenen Namen Verträge abschließen.

Ziel der Neuregelung der Betreuung ist es,

dass Betreute und Betreuer auf vertrauensvoller Weise zusammen arbeiten.

Die Betreuung wird auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt und spätestens

nach sieben Jahren auf Ihre Notwendigkeit hin neu überprüft.

Der Betreuer muss jährlich vor dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft

über seine Arbeit ablegen.


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